Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang und Konzepte

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet) gelten für alle Vertragsbeziehungen (Lieferungen und Dienstleistungen) von Horex trade d.o.o. und der Empfänger der Lieferung oder Dienstleistung. Mit der Annahme der Bestellung oder der Lieferbestätigung akzeptiert der Käufer auch deren Gültigkeit, dh die Bedingungen gelten als angenommen, wenn der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt antwortet. Wenn der Lieferant und der Käufer eine dauerhafte Geschäftsbeziehung haben oder wenn der Käufer weitere Bestellungen ausführt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch, wenn die Bestellung während der Auftragsbestätigung beantwortet wird oder die Lieferung nicht auf ihre Gültigkeit verwiesen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für jede juristische oder natürliche Person, die in irgendeiner Weise geschäftlichen Kontakt mit dem Unternehmen Horedx trade d.o.o. für die Beschaffung von Waren gemäß Artikel 295 des Obligationenrechts.

1.2. Bestimmungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzlichen Bestimmungen in der Auftragsbestätigung des Lieferanten abweichen, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Kundenformulare werden in keinem Fall Bestandteil des Vertrages, unabhängig davon, ob der Lieferant davon Kenntnis hatte oder nicht oder ob er sich ausdrücklich ihrer Gültigkeit widersetzte oder nicht.

1.3. Als Lieferung gilt ein Vertrag über die Lieferung von Waren, aber auch ein Vertrag über (Neben-) Dienstleistungen, einschließlich Beratungsleistungen.

"Lieferant" im Sinne dieser Bedingungen ist die Firma Horex trade d.o.o. unabhängig davon, ob es sich um die Beantwortung von Anfragen, die Abgabe von Angeboten oder Positionen als Verkäufer oder Dienstleister handelt.

"Käufer" im Sinne dieser Bedingungen ist eine Person, die eine Anfrage stellt, ein Bieter, ein Empfänger oder ein Käufer von Waren / Dienstleistungen eines Lieferanten.


2. Vertragsabschluss

2.1. Mitteilungen, mit denen der Lieferant auf die Anfrage des Kunden reagiert, sind auch dann nicht bindend, wenn sie Preise, Fristen und andere technische Spezifikationen mitteilen. Technische Informationen oder Lösungsvorschläge des Lieferanten wie Beschreibungen, Muster oder Muster, die auf den Messen des Lieferanten ausgestellt werden, sind ebenfalls unverbindlich. Gleiches gilt, wenn der Lieferant nur eine vorläufige Auftragsbestätigung auf der Grundlage der Bestellung des Kunden ausstellt. Der Vertrag gilt nur mit einer schriftlichen Bestätigung der vom Lieferanten erteilten Bestellung oder der Ausführung der Lieferung im Falle des Fehlens einer solchen schriftlichen Bestätigung der Bestellung als abgeschlossen. Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferbestätigungen usw. Der Käufer hat nach dem Datum dieser Bestätigung keine Wirkung, auch wenn der Lieferant nichts dagegen hat.

2.2. Wenn im Lieferschein gemäß der Vereinbarung ein bestimmter Hersteller angegeben ist, der die Waren liefert, wird der Vertrag unter den Kündigungsbedingungen der tatsächlichen Lieferung gemäß den Bedingungen dieses Herstellers geschlossen.

2.3. Wenn die Bestätigung der Bestellung des Lieferanten von der Bestellung des Kunden abweicht, gilt diese Abweichung als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum seines Eingangs und spätestens während der Lieferung widerspricht. Wenn der Vertragsschluss der Art der Lieferung folgt, ist der Lieferant verpflichtet, nur die in der Mitteilung enthaltenen Bedingungen (vorübergehende Bestätigung der Bestellung) gemäß Ziffer 2.1 zu erfüllen.

2.4. Wenn eine schriftliche Bestätigung der Bestellung des Lieferanten oder seine Benachrichtigung gemäß Punkt 2.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten keine Informationen darüber, es gilt:

- als Lieferparität: DAP (gemäß INCOTERMS 2010),

- als Qualität: durchschnittliche Qualität, die jedoch den Normen entspricht und die für den Produktionsort der Waren geltenden Gepflogenheiten berücksichtigt.

3. Gerichtsstand und anwendbares Recht

3.1. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Vertrag aufgrund oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, einschließlich des Streits über seine Herkunft oder Gültigkeit, unterliegen der Zuständigkeit des Handelsgerichts in Zagreb. Unabhängig davon hat der Lieferant das Recht, den Käufer vor seinem tatsächlichen Sitz oder Geschäftssitz vor einem tatsächlich zuständigen Gericht zu verklagen.

3.2. Ein auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossener Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Republik Kroatien mit Ablauf des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Ausgabe 1980).


4. Vertraulichkeit der Daten

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle kommerziellen und technischen Details, die nicht öffentlich sind und die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

4.2. Der Käufer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss vertraulich zu handeln und darf in Werbematerialien erst nach seiner schriftlichen Zustimmung auf die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten verweisen.


5. Andere

5.1. Wenn bestimmte Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder gegen das Gesetz verstoßen, bleiben die anderen Bestimmungen in Kraft.

5.2. Damit die Abtretung der Rechte des Käufers gültig ist, ist die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Lieferanten erforderlich. Der Lieferant hat jedoch das Recht, seine Ansprüche aufgrund von Lieferungen und Leistungen zum Zwecke der Finanzierung an Dritte abzutreten.

5.3. Wenn ein auf der Grundlage dieser Allgemeinen Gutscheine oder dieser Bedingungen geschlossener Vertrag eine schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei vorsieht, gelten sie als erfüllt, wenn sie an die letztgenannte Adresse gesendet werden.

5.4. Handlungen oder Unterlassungen der Fabrik, in der die zu liefernde Ware hergestellt wird

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